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ASFINAG digitale Vignette Abfrage für Mietwagen und geliehene Autos

Mietwagen, Firmenwagen oder das Auto von Bekannten: wie Sie vor der Fahrt prüfen, ob für das Kennzeichen eine gültige digitale Vignette registriert ist.

Bei einem Mietwagen, einem Firmenwagen oder dem Auto von Bekannten wissen Sie oft nicht, ob eine Vignette vorhanden ist. Eine digitale Vignette sieht man am Fahrzeug nicht. Verantwortlich für die Maut ist aber, wer fährt: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs muss sich die Lenkerin bzw. der Lenker vor der Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen vergewissern, dass die Maut entrichtet ist.

So prüfen Sie einen Mietwagen

  1. Lesen Sie das Kennzeichen vom Fahrzeug oder vom Mietvertrag ab.
  2. Wählen Sie den Zulassungsstaat, in dem das Fahrzeug zugelassen ist – bei Mietwagen ist das oft nicht das Land, in dem Sie mieten. Ein in Deutschland zugelassener Wagen hat den Zulassungsstaat DE.
  3. Geben Sie das Kennzeichen ein (bei AT und DE mit Bindestrich: W-12345A, M-AB1234) und fragen Sie die Gültigkeit ab.

Prüfen Sie dabei auch das Ende: Gilt die Vignette noch während der ganzen Mietdauer?

Mietwagen aus Österreich

In Österreich zugelassene Mietwagen haben in der Regel eine Jahresvignette. Fragen Sie trotzdem nach oder prüfen Sie selbst. Ist die Jahresvignette 2026 eine Klebevignette, wird sie in der Abfrage nicht angezeigt; sie gilt bis 31.01.2027, wenn sie an der Windschutzscheibe angebracht ist.

Mietwagen aus anderen Ländern

Bei Mietwagen aus Deutschland, Italien oder anderen Ländern ist eine österreichische Vignette nicht selbstverständlich. Findet die Abfrage nichts, kaufen Sie vor der Fahrt eine Vignette für genau dieses Kennzeichen. Die 1-Tages- und die 10-Tages-Vignette gelten auch online gekauft sofort.

Firmenwagen und geliehene Autos

  • Fragen Sie, ob eine Vignette gekauft wurde, und prüfen Sie sie nach Kennzeichen.
  • Bei einem Kennzeichenwechsel, zum Beispiel nach einer Ummeldung, gilt die Vignette nur für das Kennzeichen, für das sie registriert ist.
  • Die Vignette gilt für das Kennzeichen, nicht für die Person.

Fahrzeuge über 3,5 t

Für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht gibt es keine Vignette. Sie zahlen eine fahrleistungsabhängige Maut mit der GO-Box.

Ohne gültige Vignette droht eine Ersatzmaut von 200 € (Pkw). Mehr im Artikel Ersatzmaut vermeiden.

Digitale Vignette nach Kennzeichen abfragen

Aktualisiert: 03.11.2026. Quellen: Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG), Vignettenpreisverordnung 2025 (BGBl. II Nr. 225/2025), Informationen der ASFINAG zur Gültigkeitsabfrage und Angaben des ÖAMTC.

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