Vignette Gültigkeit abfragen: Was „kein Ergebnis“ wirklich bedeutet
Keine gültige Vignette gefunden? Die häufigsten Gründe: abgelaufene Vignette, Tippfehler, falscher Zulassungsstaat, Klebevignette oder späterer Gültigkeitsbeginn.
Zeigt die Abfrage „keine gültige digitale Vignette gefunden“, ist für das eingegebene Kennzeichen und den Zulassungsstaat heute und für die Zukunft kein digitales Mautprodukt registriert. Das heißt nicht immer, dass nie eine Vignette gekauft wurde. Die Vignettenevidenz zeigt nur gültige und später beginnende Produkte – und nur, wenn die Eingabe genau mit dem Kauf übereinstimmt.
Die häufigsten Gründe
1. Die Vignette ist abgelaufen
Mit dem Ende des letzten Gültigkeitstages wird ein Produkt nicht mehr angezeigt. Eine 10-Tages-Vignette vom letzten Urlaub erscheint also nicht mehr.
2. Das Kennzeichen ist anders geschrieben
Bei österreichischen und deutschen Kennzeichen fehlt oft der Bindestrich nach dem Bezirk bzw. Ort, oder er steht an der falschen Stelle. Bei deutschen Elektrofahrzeugen fehlt manchmal das „E“ am Ende. Die richtige Schreibweise erklären wir im Artikel Kennzeichen richtig eingeben.
3. Der Zulassungsstaat stimmt nicht
Dasselbe Kennzeichen mit einem anderen Land ist für die Vignettenevidenz ein anderes Fahrzeug. Prüfen Sie, welches Land beim Kauf ausgewählt wurde.
4. Beim Kauf wurde ein Tippfehler gemacht
Ein Zahlendreher beim Kauf bedeutet, dass die Vignette für ein anderes Kennzeichen registriert ist. Die Abfrage mit dem richtigen Kennzeichen findet dann nichts. Sehen Sie in der Kaufbestätigung nach, welches Kennzeichen dort steht. Was Sie dann tun können, lesen Sie im Artikel Tippfehler im Kennzeichen.
5. Es ist eine Klebevignette
Klebevignetten sind nicht in der Vignettenevidenz erfasst und können nicht abgefragt werden. Die Klebevignette 2026 gilt bis 31.01.2027, wenn sie richtig an der Windschutzscheibe angebracht ist.
„Gilt noch nicht“ ist kein Fehler
Wird eine Vignette mit späterem Beginn angezeigt, ist sie registriert, gilt aber heute noch nicht. Das betrifft vor allem online als Verbraucher gekaufte Jahres- und 2-Monats-Vignetten, die frühestens ab dem 18. Tag nach dem Kauf gelten. Bis dahin brauchen Sie für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen eine andere gültige Vignette. Mehr im Artikel Die 18-Tage-Frist erklärt.
Was Sie tun können
- Kennzeichen und Zulassungsstaat mit der Kaufbestätigung vergleichen und erneut abfragen.
- Bei einem Kauf im ASFINAG-Mautshop: im Kund:innenkonto nachsehen, welche Produkte dort mit welchem Kennzeichen geführt werden.
- Wenn tatsächlich keine Vignette vorhanden ist: vor der Fahrt eine Vignette kaufen. Die 1-Tages- und die 10-Tages-Vignette gelten auch online gekauft sofort.
Digitale Vignette nach Kennzeichen abfragen
Aktualisiert: 03.11.2026. Quellen: Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG), Vignettenpreisverordnung 2025 (BGBl. II Nr. 225/2025), Informationen der ASFINAG zur Gültigkeitsabfrage und Angaben des ÖAMTC.