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ASFINAG Vignetten-Abfrage: So prüfen Sie Ihre digitale Vignette in 1 Minute

Wie die Gültigkeitsabfrage der digitalen Vignette funktioniert: welche Angaben nötig sind, was das Ergebnis zeigt und was nicht abgefragt werden kann.

Die österreichische Vignette gibt es seit Ende 2017 auch digital, ab der Vignette 2027 nur noch digital. Die digitale Vignette ist kein Aufkleber, sondern ein Eintrag, der an das Kennzeichen und den Zulassungsstaat des Fahrzeugs gebunden ist. Ob sie gilt, sehen Sie deshalb nicht an der Windschutzscheibe, sondern nur über eine Abfrage nach Kennzeichen. Grundlage ist die öffentliche Vignettenevidenz, die die ASFINAG nach § 16b Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 führt.

So prüfen Sie die digitale Vignette

  1. Wählen Sie den Zulassungsstaat des Fahrzeugs, zum Beispiel AT für Österreich oder DE für Deutschland.
  2. Geben Sie das Kennzeichen ein. Bei österreichischen und deutschen Kennzeichen steht statt Wappen bzw. Plaketten ein Bindestrich (W-12345A, M-AB1234), bei allen anderen Ländern ohne Leer- und Sonderzeichen. Mehr dazu im Artikel Kennzeichen richtig eingeben.
  3. Klicken Sie auf „Gültigkeit abfragen“. Das Ergebnis zeigt die Art des Mautprodukts und den Gültigkeitszeitraum mit Beginn und Ende.

Was die Abfrage zeigt

  • gültige digitale Mautprodukte: Digitale Vignette und Digitale Streckenmaut,
  • Produkte, die erst später gelten, zum Beispiel eine online gekaufte Jahresvignette, die wegen der 18-Tage-Frist erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gilt,
  • jeweils mit dem Gültigkeitszeitraum.

Nach einem erfolgreichen Kauf erscheint das Produkt sofort in der Vignettenevidenz. Sie können also gleich nach dem Kauf prüfen, ob Kennzeichen und Zulassungsstaat richtig erfasst sind.

Was die Abfrage nicht zeigt

  • abgelaufene Produkte: Mit dem Ende des letzten Gültigkeitstages wird ein Produkt nicht mehr angezeigt,
  • Klebevignetten: Sie sind in der Evidenz nicht erfasst. Die Klebevignette 2026 gilt bis 31.01.2027 und kann nicht abgefragt werden,
  • personenbezogene Daten: weder Zulassungsbesitzer noch Adresse oder Zahlungsdaten.

Wird nichts gefunden, kann das mehrere Gründe haben. Die häufigsten erklären wir im Artikel Was „kein Ergebnis“ bedeutet.

Wann sich die Abfrage lohnt

  • direkt nach dem Kauf, um Tippfehler im Kennzeichen sofort zu erkennen,
  • vor der Fahrt, wenn Sie nicht mehr wissen, bis wann die Vignette gilt,
  • bei Mietwagen, Firmenwagen oder geliehenen Fahrzeugen,
  • bevor Sie eine zweite Vignette kaufen: Ein doppelter Kauf lässt sich so vermeiden.

Ohne gültige Vignette droht eine Ersatzmaut von 200 € für Pkw bzw. 100 € für Motorräder. Einzelheiten im Artikel Ersatzmaut vermeiden.

Digitale Vignette nach Kennzeichen abfragen

Aktualisiert: 03.11.2026. Quellen: Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG), Vignettenpreisverordnung 2025 (BGBl. II Nr. 225/2025), Informationen der ASFINAG zur Gültigkeitsabfrage und Angaben des ÖAMTC.

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